Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aufbauen
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
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- Stadt, Land, Ladefluss. Ein Leitfaden für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Kommunen. Agora Verkehrswende, 2023.
- Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrasturktur im öffentlichen Raum in Bergisch Gladbach. Stadt Bergisch Gladbach.
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2023. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html
- Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht, IHK Schwaben, Webseite abgerufen am 30.1.2025
- Neuzulassungen von Pkw mit elektrischen Antrieben 2024, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), 2025
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist die Basis für die Zunahme der Elektromobilität auf unseren Straßen und damit ein wichtiger Beitrag zu einer emissionsfreien Mobilität und zum Klimaschutz. In Deutschland hat im Jahr 2024 der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur weiter zugenommen: die Ladeleistung ist von 125.733 Kilowatt (kW) zum Ende des Jahres 2023 auf 154.037 kW im Dezember 2024 angestiegen (+23%). Insbesondere die Anzahl der Schnellladepunkte ist stark angestiegen (+39%).
Die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur ist kein Teil der kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, hier ist vor allem die private Wirtschaft gefragt. Eine Kommune kann hier aber als Impulsgeber und Unterstützer auftreten, indem sie Rahmenbedingungen für den Aufbau einer E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum setzt oder öffentliche Flächen zur Verfügung stellt, und so private Betreiber motiviert, öffentliche Ladesäulen zu installieren.
Da der öffentliche Raum ein knappes Gut ist und für eine Vielzahl von kommunalen Aufgaben genutzt wird, kann die Kommune auch halböffentliche und private Flächen für den Ausbau in Betracht ziehen. Hierbei ist eine Kommunikation und Kooperation mit den Eigentümer:innen der Flächen wichtig. Zu diesen Flächen zählen z.B. Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren.
Grundsätzlich nimmt die Kommune beim Ausbau der Ladeinfrastruktur eine steuernde Funktion ein. Die Genehmigungspflicht von Ladesäulen im öffentlichen Raum ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität" setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um:
- Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden (z. Bsp. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten. So soll sichergestellt werden, dass erforderliche Ladepunkte rasch eingerichtet werden können.
- Zusätzlich ist auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
- Ausnahmen bestehen für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- Beitrag zur nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität, sowie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
- Wohl überlegte Standortwahl und -prüfung. Dazu zählt auch, die Netzinfrastruktur mitzudenken.
- Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung frühzeitig festlegen.
- Wichtig ist eine konzeptionelle Zusammenführung der unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausbaus, damit die Ladeinfrastruktur auch in Zukunft in der Lage ist, eine rein elektrische Individualmobilität mit Strom zu versorgen.
- Transparente Kommunikation und Partizipation mit allen beteiligten Akteuren.
- Weiterbildung und Information der beteiligten Akteure.
Ausprägungsformen
- Die Kommune beschränkt sich auf die Rahmensetzung durch eine entsprechende Richtlinie.
- Die Kommune trifft ergänzend die Standortwahl und schreibt Standorte aus.
- Die Kommune baut selbst Ladesäulen auf und betreibt diese (beispielsweise am Rathaus oder anderen kommunalen Liegenschaften).