Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Aufgrund der technischen und energiewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen sind vermehrt Bestrebungen zu verzeichnen, große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten, sowohl im Kontext der Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als auch außerhalb dieses Förderrahmens durch den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge zwischen Betreibern von Photovoltaikanlagen und Stromkunden (Industrieunternehmen, Energieversorger u. ä.). Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Dringlichkeit zur Umstellung des Energieversorgungssystems stellt dies grundsätzlich eine positive Entwicklung dar.
Um insbesondere im Hinblick auf die Agrarstruktur, das Landschaftsbild und die Akzeptanz in der Bevölkerung eine geordnete Entwicklung zu unterstützen, hat die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einen flächendeckenden Steuerungsrahmen für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen für das gesamte Verbandsgemeindegebiet erlassen. Mögliche Nutzungskonflikte, z. B. mit der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Naherholung sollen hierdurch so weit wie möglich reduziert werden.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuches eine Privilegierung nicht gegeben, da sie ihrem Wesen nach nicht an den Außenbereich gebunden sind. Auch eine Zulassung als sonstige Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB scheidet in der Regel wegen der Veränderung des Landschaftsbildes und der damit nicht von vorneherein gegebenen Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen aus. Demzufolge kann die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nur über die kommunale Bauleitplanung erreicht werden. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zur Ermittlung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen dar. Es bedarf demnach neben der vorbereitenden Bauleitplanung über den Flächennutzungsplan zwingend der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die jeweiligen Ortsgemeinden.
Die vorbereitende Bauleitplanung stellt über den Flächennutzungsplan die fachliche Koordinierungsebene zur umwelt- und siedlungsverträglichen Steuerung von PV-Freiflächenanlagen dar.
Ziel des am 22.03.2022 vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Steuerungsrahmens für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen ist es, mit Hilfe der darin festgelegten Ausschlusskriterien den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen zu steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten innerhalb des VG-Gebietes zu ermöglichen bzw. auf diese zu lenken. Für Flächeneigentümer und Projektierer soll der Steuerungsrahmen Orientierungshilfe für die Suche nach grundsätzlich geeigneten Flächen bieten.
Der Steuerungsrahmen soll nur für die Planung und die Errichtung neuer großflächiger PV-FFA Anwendung finden, für die bisher kein Planrecht besteht.
Anmerkung:
Auf Grundlage des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht können ab dem 01.01.2023 Photovoltaikanlagen in einem Korridor von beidseitig jeweils 200 Metern entlang von Autobahnen sowie von Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens 2 Hauptgleisen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert genehmigt werden (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB neue Fassung).
Dies hat zur Folge, dass für die nach der neuen Regelung privilegierten Photovoltaikanlagen eine Bauleitplanung nicht mehr erforderlich ist.