Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Der Landkreis Böblingen möchte bis 2035 die klimaneutrale Verwaltung vollständig umsetzen. Um dieses ambitionierte Vorhaben zu erreichen, beschloss der Kreistag 2021, für jede zukünftige Maßnahme, die klimarelevanten Auswirkungen darzustellen.
Die Ermittlung/Bezifferung emittierter bzw. eingesparter Treibhausgase (THG) ist verhältnismäßig aufwendig und erfordert Expertise. Somit ist die quantitative Bewertung eines Vorhabens nicht einfach umsetzbar. Um eine Bewertung der Klimarelevanz dennoch vorzunehmen, werden die Maßnahmen qualitativ durch die Fachämter eingeschätzt. Die klimarelevante Bewertung erfolgt prozessbegleitend während der Erarbeitung des Vorhabens in einem 2-stufigen Verfahren.
In der ersten Stufe erfolgt eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz. Es wird betrachtet, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich Auswirkungen auf das Klima hat und ob diese potenziell positiv oder negativ sein können oder gar nicht vorhanden sind. Das Ergebnis der Vor-Einschätzung wird in der Beschlussvorlage mit Begründung dokumentiert. Liegt keine klimarelevante Auswirkung vor, ist das Verfahren beendet.
Vorhaben, welche in Stufe 1 als potenziell positiv oder negativ eingeschätzt wurden, werden anhand eines Bewertungsrasters bestehend aus den Kriterien Gebäude, Erneuerbare Energien, Mobilität, Klimafolgenanpassung und Ressourcenschonung tiefergehend bewertet und das Ergebnis in der Beschlussvorlage dokumentiert.