Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Im Richtungsbeschluss vom 5. Oktober 2021 legte der Rat der Stadt Braunschweig als Ziel die schnellstmögliche Treibhausgasneutralität - wenn möglich bereits ab 2030 - fest. Er ist damit deutlich ambitionierter als der Bund, der dieses nach novellierter Gesetzeslage und dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes erst ab 2045 erreichen muss. Braunschweig nimmt somit als Stadt der Forschung und Wissenschaft eine Vorreiterrolle an.
Am 27. September 2022 hat der Rat dann das entsprechende Klimaschutzkonzept 2.0 verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der 38 stadtweiten Maßnahmen, die für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis möglichst 2030 von der Verwaltung konzipiert und vorgeschlagen wurden.
Das Klimaschutzkonzept sieht Maßnahmen wie etwa den Abbau des stadtweiten Endenergiebedarfs um 23 Prozent, energetische Gebäudesanierung für knapp 30.000 Wohneinheiten und Gewerbebetriebe, 80.000 gemeldete Elektro-Fahrzeuge, Ausbau von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie eine vielfache Steigerung von Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Windenergienutzung sowie dem Einsatz von Wärmepumpen vor. Bereits vorhandene Planungen wie für die Stadtbahn oder Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind in das Konzept integriert. Auch ein intensives Monitoring ist vorgesehen.
Weitere Maßnahmen wie die Einrichtung eines Nachhaltigkeitszentrums betreffen die Reduzierung konsumbedingter Emissionen, die – zwar hier induziert – aber andernorts entstehen. Weiterhin wird die Entwicklung von klimafreundlichen Gewerbegebieten vorgesehen sowie die Begründung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“.