Klimaschutz & -anpassung in der Bauleitplanung
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
- Die folgenden Inhalte wurden vom GovShare-Content-Team sorgfältig und mit hohem Recherche-Aufwand für Euch zusammengetragen.
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- Leitkonzept - Stadt und Region der kurzen Wege, UBA, 2011
- Was ist eigentlich ... Bauleitplanung?, difu, abgerufen am 30. Juli 2023
- Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwicklung des Geländes der Spinelli Baracks / Grünzug Nordost in Mannheim, LUBW, 2018.
- Klimaschutz in der räumlichen Planung. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung, UBA, 2012.
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Als rechtliches Regelwerk (im BauGB verankert) zur Raumplanung auf kommunaler Ebene hat die Bauleitplanung (unterschieden in Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan) einen entscheidenden Einfluss auf den Klimaschutz: die Gestaltung von Raum- und Siedlungsstrukturen beeinflusst maßgeblich die Begrenzung des Energieverbrauchs, das Ausmaß klimarelevanter Emissionen und die Abfederung von Auswirkungen des Klimawandels.
Die Bauleitplanung konkretisiert und setzt raumbezogen die kommunalen energie- und klimaschutzfachlichen Ziele um. Sie koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den öffentlichen & privaten Raum und bewertet die Umweltauswirkungen geplanter Maßnahmen.
Die Erfassung der baulichen Ursachen von Emissionsniveaus auf kommunaler oder regionaler Ebene schafft sowohl die Grundlage für eine räumlich differenzierte Emissionsbilanzierung, als auch die Identifizierung von regional differenzierten Energieeinspar- und Emissionsminderungspotenzialen und damit die Formulierung realistischer Reduktionsziele und räumlich differenzierter Maßnahmenpakete.
Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele können sowohl im Flächennutzungsplan als Planungs- und Entwicklungsziel integriert werden, als auch im Bebauungsplan in Form von rechtsverbindlichen Festsetzungen.
Zentrale Handlungsfelder der Raum- und Siedlungsplanung sind:
- Energieeffiziente Siedlungsstrukturen
- Wärme- und Kälteversorgung
- Stadt der kurzen Wege
- Senkung des Verkehrsaufkommens
- Klimaschützende Stromproduktion
- Transmission und Speicherung von Strom
- Kohlenstoffsenken
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- Durch die Verankerung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung wird dieser von Beginn oder zumindest von einem deutlich früheren Zeitpunkt aus mitgedacht und integriert. Dies ermöglicht eine deutlich klimaschonendere und -angepasste bauliche Entwicklung einer Kommune.
- Klimaschutz in der Bauleitplanung ermöglicht eine ganzheitlich nachhaltige und klimaschonende Ausgestaltung der Kommune.
- Spart Geld und schont das Klima.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
- Partizipation aller betroffenen Fachämter.
- Rechtliche Absicherung der Festsetzungen sinnvoll.
- Interessenkonflikte durch transparentes Handeln vermeiden und Akzeptanz steigern.
- Die Planungsebenen der Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung nach BauGB sollten idealerweise mit denen der klimatischen und energetischen Fachpläne korrespondieren.
- Ausrichtung der Bauleitplanung an tatsächlich vorhandenen Bedarfen, anstatt dem vorrangigen Schaffen von Angeboten.
Ausprägungsformen
Die Ausgestaltungsformen sind sehr vielfältig:
- Festsetzungen können bezüglich der Art des Bauens, der verwendeten Materialien, Integration erneuerbarer Energien oder der Flächeninanspruchnahme erfolgen.
- Die Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Bauleitplanung kann begrenzt werden.
- Baugebietstypisierungen spielen eine Rolle.
- Neben dem Klimaschutz ist auch die Klimaanpassung Thema der Bauleitplanung.
- Konzeptvergabe.
- Bedarfsplanung.