Fahrradwege beleuchten
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
- Die folgenden Inhalte wurden vom GovShare-Content-Team sorgfältig und mit hohem Recherche-Aufwand für Euch zusammengetragen.
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- Beleuchtung außerörtlicher Radwege – gemeinsame Empfehlung von BUND, LNV, NABU und der Fachgruppe Dark Sky, Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., abgerufen am 24. Juli 2023
- Beleuchtung außerörtlicher Radwege, LNV Info 03/2021
- Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtungsanlagen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, abgerufen am 24. Juli 2023
- Dr. Stefan Kress, Beisitzer des Vorstands NABU Stuttgart, Arbeitsgebiete Insekten & Wald, Mail vom 30.9.2024
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Die Radverkehrsinfrastruktur wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche neue Radwege deutlich verbessert. Durch die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für den Großteil der ausgewiesenen Radwege kommen auch neue Aufgaben auf die Kommunen zu. Der erfreulicherweise zunehmende Fahrradverkehr führt daher auch verstärkt zu der Diskussion über die Beleuchtung der Radwege (inkl. Außerorts).
Die Beleuchtung von Radwegen steht jedoch im Konflikt mit Naturschutzzielen und hat durch die sog. Lichtverschmutzung schädliche Effekte auf nachtaktive Tierarten wie Insekten und Fledermäuse.
Die Frage ist, nach welchen Kriterien entschieden werden soll, wann eine Beleuchtung - insbesondere von außerörtlichen Radwegen notwendig erscheint und wie sie auszuführen ist.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr propagiert in seiner Publikation „Einladende Radverkehrsnetze“ vom April 2023: „Radverkehrsanlagen sollten grundsätzlich über eine Beleuchtung verfügen, auch und gerade außerhalb bebauter Gebiete“. Begründet wird dies mit den Aspekten Akzeptanz, Verkehrssicherheit und Komfort.
Demgegenüber lautet die gemeinsame Empfehlung von BUND BW, LNV, NABU BW und der Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternfreunde (LNV Info 03/2021) außerorts prinzipiell so wenig zusätzliche Beleuchtung wie möglich zu installieren, da es keine insektenfreundliche Beleuchtung gibt. Schutzgebiete und ihre Umgebung sollten grundsätzlich von der Beleuchtung ausgenommen werden.
Über eine Beleuchtung außerorts kann nachgedacht werden, wenn: die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht getrennt werden kann, Kreuzungen und Querungsstellen mit dem Kfz-Verkehr bestehen und das Radverkehrsaufkommen auch nachts und in dunklen Jahreszeiten sehr hoch ist.
In jedem Fall sollten Radwege gut gebaut und instandgehalten werden, idealerweise mit hellem Belag und reflektierenden Randstreifen versehen sein und sofern Beleuchtung notwendig ist, sollte diese adaptiv geregelt sein.
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- Naturschutz und Mobilitätswende werden in Einklang gebracht und der sichere sowie nachhaltige Fahrradverkehr gefördert.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
- Schon im ersten Planungsstadium eines Radwegs ist die Beleuchtungsthematik zu betrachten und entsprechende Sachexpertise zu beteiligen.
- Bei der Beleuchtung ist zu beachten:
- Die am wenigsten schädliche Lichtfarbe für Insekten ist orange/bernsteinfarbenes Licht (Amber) mit einer Farbtemperatur von 1800 Kelvin. Das kommt daher, dass die Augen vieler Insekten im Vergleich zu menschlichen Augen besser im Blau- und sogar im sich anschließenden UV-Bereich sehen und Rot dafür praktisch nicht mehr wahrnehmen können.
- Warmweißes Licht hat eine Farbtemperatur von 2500-3300 Kelvin und ist auf jeden Fall besser als neutralweißes Licht (3300-5300 K) oder gar kaltweißes Licht (>5300 K).
- Die Beleuchtungsstärke von 2 bis 3 Lux reicht für eine Beleuchtung aus.
- Wird eine Beleuchtung erwogen, sollte auf eine adaptive Beleuchtung gesetzt werden, bei der die Beleuchtung bei mittlerem und geringem Verkehrsaufkommen nur für die Zeit des Durchfahrens aktiviert ist. Dauerndes An- und Ausgehen des Lichts sollte vermieden werden.
- Niedrige Pollerleuchten und Wegeleuchten (80-90 cm Masthöhe) sind ausreichend für eine gute Beleuchtung und schaffen gleichzeitig Ruhezonen für Tiere.
- Eine ausgewogene Balance zwischen Akzeptanz & Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Effizienz berücksichtigt die Interessen aller Anspruchsgruppen.
- Ergänzend hier noch die allgemeine Empfehlung des NABU zu Außenbeleuchtung:
- "Für die Außenbeleuchtung sind nur insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 % und einer Farbtemperatur von max. 2.500 Kelvin zulässig; grenzt ein Naturlebensraum an die zu beleuchtende Straße, sind Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von 1800 Kelvin (Farbton Orange oder Amber) zu verwenden. Die Anzahl der Leuchten und die Beleuchtungsintensität sind möglichst sparsam zu wählen. Um Dunkelräume zu erhalten, sind die Leuchten möglichst niedrig aufzustellen. Es sind geschlossene Lampenkörper mit Abblendungen nach oben und zur Seite zu verwenden, sodass das Licht nur direkt nach unten strahlt. Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände sind zu vermeiden. Bodenstrahler und nach oben gerichtete Beleuchtung sind unzulässig. Die Beleuchtungsdauer ist auf das notwendige Maß zu begrenzen."
Ausprägungsformen
- Radwege mit reflektierenden Markierungsstreifen
- Radwege mit leuchtenden Markierungsstreifen
- Adaptive beleuchtete Radwege
- Dauerhaft beleuchtete Radwege
Kostentreiber
- Entsprechend der Ausprägungsformen (siehe oben).